Mobiltelefonieren im Straßenverkehr

Gemäß Straßenverkehrsordnung ist das Telefonieren im Auto nicht gestattet. §23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung macht hierzu folgende Bestimmungen: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.". Wird diese Regelung nicht beachtet, drohen in Deutschland ein Bußgeld von EUR 40,00 sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister. Grund für die Ergänzung der Straßenverkehrsordnung ist die zunehmende Häufung von Verkehrsunfällen, die auf Ablenkung in Folge eines Telefonates zurückzuführen sind.

Eine Möglichkeit Mobiltelefone im Auto zu benutzen, ist der Einsatz von Headsets oder gar fest installiert Freisprecheinrichtungen.

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