Durch die Weiterentwicklung der Mobiltelefone und der Integrierung von Radios und Internetzugängen, bleibt der Aspekt der Rundfunkgebühren nicht aus. Mobiltelefone mit direktem Radioempfang werden mit einer Rundfunkgebühr belegt. Wird jedoch ein Musikstream über ein internetfähiges Mobiltelefon gehört, entfällt bis Ende 2006 auf jeden Fall die Rundfunkgebühr. Welche Regelung ab 2007 in Kraft tritt, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.