Handy-Subventionierung

In Verbindung mit dem Erwerb eines Mobiltelefons wird oft der Begriff Subvention benutzt. Eine Subvention von Mobiltelefonen ist nur in Verbindung mit einem Vertragsabschluss möglich. Subventionierung bedeutet, dass Mobiltelefone mit Abschluss eines Laufzeitvertrages meist kostenlos oder zu einem erheblich günstigeren Preis an den Endkunden weitergegeben werden. Der Mobilfunkhändler hat somit die Möglichkeit neue Kunden an sich zu binden bzw. bestehende Verbindungen zu stärken.

Für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages erhält der Händler vom Mobilfunknetzbetreiber eine Provision. Mit dieser ist dem Händler die Möglichkeit gegeben, eine Handelsspanne gegenüber dem Endkunden einzubauen und Mobiltelefone unter Umständen kostenlos abzugeben. Der Kunde zahlt dennoch für das Mobiltelefon indem er monatlich eine Grundgebühr entrichtet. Bei Prepaid-Paketen ist keine Subventionierung möglich, da hier keine Grundgebühr gezahlt wird. Auch wenn das Mobiltelefon durch die monatliche Grundgebühr praktisch abbezahlt wird, geht dieses bei Vertragsabschluss direkt in das Eigentum des Kunden über.

(c) Handycluster.de
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