Mobiltelefonnummer lassen sich ganz einfach an ihrer Vorwahl erkennen. So nutzen Anbieter im D-Netz zum Beispiel die Vorwahlen 0160, 0172, 0174 oder 0173. Anbieter im E-Netz nutzen unter anderem die Vorwahlen 0177, 0178 und 0179. Die Zuordnung der Vorwahlen nach Netzbetreiber hat für die Mobilfunkteilnehmer den Vorteil, dass sie ganz genau wissen in welches Netz sie telefonieren. Das heißt, ob der andere Teilnehmer ein D- oder E-Netz nutzt. Diese Unterscheidung ist wichtig, damit der Anrufer weiß, welche Kosten ihm entstehen. Bei allen Netzbetreibern sind Telefonate innerhalb des eigenen Netzes billiger oder kostenlos als Telefonate in ein Fremdnetz. Die Kosten sind abhängig vom gewählten Tarif des Mobilfunknetzbetreibers. Häufig lassen sich die Kosten durch die Auswahl entsprechender Tarifoptionen optimieren.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Jahr 2002 festgelegt, dass bei Wechsel eines Mobilfunkanbieters die Rufnummer übernommen werden kann. Dies hat allerdings den Nachteil, dass der Anrufer nicht mehr die Sicherheit hat, in welches Netz er telefoniert. So können bei Anruf einer 0172- Nummer höhere Gesprächsgebühren anfallen, weil sich diese Nummer beispielsweise im E-Netz befindet.
Durch die Rufnummernmitnahme oder auch Rufnummernportierung ist es möglich, trotz Wechsels des Anbieters die gültige Rufnummer zu behalten. Der Vorteil ist, dass der Mobilfunkteilnehmer nicht mehr über seine neue Rufnummer informieren muss. Der Anbieter, von dem die Rufnummer portiert wird, verlangt in den meisten Fällen eine Ablösegebühr, die allerdings laut Regulierungsbehörde nicht über EUR 29,95 liegen darf. Am Tag der Rufnummernportierung schaltet der alte Anbieter die Rufnummer in seinem System ab und der neue Anbieter schaltet diese auf. Durch diesen Vorgang wird zeitweise der Mobilfunkempfang gestört und der Teilnehmer kann sein Handy nicht nutzen.