M-Payment

Durch die fortschrittliche Entwicklung in unserer Gesellschaft haben Mobiltelefone auch immer mehr den Zweck unser Leben zu vereinfachen. Eine Innovation ist das Mobile Payment auch M-Payment genannt.

Hierbei handelt es sich um ein Abrechnungssystem, mit dem fällige Beträge per Mobiltelefon ausgeglichen werden können. Zwischen dem Käufer und Verkäufer stehen in der Regel der Mobilfunkanbieter sowie der M-Payment-Anbieter. Der Verkäufer rechnet direkt mit dem M-Payment-Anbieter ab. Dieser wiederum rechnet mit dem Mobilfunknetzbetreiber ab. Schlussendlich erfolgt die Abrechnung zwischen Mobilfunknetzbetreiber und Kunde mittels der monatlichen Mobilfunkrechnung.

Gerade im Bereich der Klingeltöne und Handylogos ist diese Zahlungsweise ausgeprägt. Die Bezahlung der Dienstleistung oder Ware ist nicht an einen festen Ort gebunden, daher ergibt sich der Name mobile. Zur Abwicklung der Zahlungen können unter anderen PDAs oder Smartphones eingesetzt werden. Statistischen Berechnungen zu Folge nutzen weltweit bereits 60 Millionen Mobilfunkteilnehmer die Möglichkeit des M-Payments.

Es ist zu beachten, dass die Höhe des Geldbetrages einer Transaktion durch den Mobilfunkanbieter begrenzt ist. Deshalb sollte dies vorab erfragt werden.

Erfolgt eine Transaktion über das Mobiltelefon, wird der Betrag über die monatliche Mobilfunkrechnung abgerechnet. Aus diesem Grund erfreut sich M-Payment auch so einer Beliebtheit. Denn in diesem Falle müssen keine personenbezogene Daten und auch keine Bankdaten auf irgendwelchen Webseiten hinterlassen werden. Gerade dieser Aspekt verhindert oft das Zustandekommen von Geschäften. Die Vertrauensbasis ist zunächst geschaffen, da der Netzbetreiber bereits über alle nötigen Daten verfügt. Das besondere an M-Payment ist, dass es sich praktisch um einen anonymen Kauf handelt. Der Verkäufer beruft sich lediglich auf die angegebene Mobilfunknummer und sieht dazu keinerlei personenbezogenen Daten. Im Falle eines Betruges und daraus resultierenden strafrechtlichen Konsequenzen werden die Daten des Teilnehmers durch den Mobilfunknetzbetreiber offengelegt.

(c) Handycluster.de
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