In vielen Lebensbereichen ist das Benutzen eines Mobiltelefons verboten oder eingeschränkt. Dies ist zum einen auf die ausgehende Strahlung und zum anderen auf Ablenkungsfaktoren zurückzuführen.
Während der Autofahrt darf nicht telefoniert werden, es sei denn der Teilnehmer nutzt eine Freisprecheinrichtung. Der Mobilfunkteilnehmer muss während der Fahrt beide Hände frei und einen freien Blick auf den Straßenverkehr haben. Telefonieren am Steuer wurde zu einem vermehrten Unfallrisiko. Um dieses zu vermeiden bzw. zu verringern, wurde durch die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet. Seit 2001 ist eine Freisprecheinrichtung für die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt unerlässlich.
Neueste Studien zeigen jedoch, dass das Unfallrisiko nicht verringert wurde, sondern die Zahl der durch Ablenkung hervorgerufenen Unfälle gleich blieb oder teilweise sogar zunahm. Das Telefonierverhalten hat sich nicht wesentlich verändert. Auch wenn nun eine Freisprecheinrichtung genutzt wird, laufen die Fahrer Gefahr dennoch abgelenkt zu werden. Da mittels einer Freisprecheinrichtung legal im Fahrzeug telefoniert werden darf, wird dies von vielen Fahrern in Anspruch genommen, so dass sich die Anzahl und die Länge der Telefonate erheblich erhöht haben.
In Flugzeugen und Krankenhäusern müssen Mobiltelefone ausgeschaltet werden. Man geht davon aus, dass die Strahlung des Mobiltelefons negativ auf die sensiblen Geräte wirken und somit ungewollte Ausfälle oder verfälschte Ergebnisse verursachen kann. In wissenschaftlichen Studien konnte jedoch widerlegt werden, dass die Strahlung negative Auswirkungen auf derartige Geräte hat.
Patienten, die einen Herzschrittmacher tragen müssen, wird empfohlen die Nutzung von Mobiltelefonen so gering wie möglich zu halten. Früher konnten die Herzschrittmacher die Strahlung der Mobiltelefone nicht verarbeiten und es konnte zu Störungen kommen. Neue Herzschrittmacher sind mittlerweile so konzipiert, dass sie den Strahlungen standhalten und störfrei weiter arbeiten. Jedem Herzschrittmacherträger wird dennoch empfohlen, einen Sicherheitsabstand von 20 cm zwischen Schrittmacher und Mobiltelefon einzuhalten.
Warum Mobiltelefone an der Tankstelle verboten sind, ist vielen Nutzern nicht geläufig. Jedoch kann es durch statisches Aufladen der Oberschalen zu Funkenbildung kommen. Auch besteht die Gefahr, dass durch das Herunterfallen des Telefons ein Funke über den Akku abgegeben wird.