Gesetzliche Grundlagen für Mobilfunkbetreiber

Auch für Mobilfunknetze und deren Betreiber gibt es eine Reihe von Verordnungen, Regelung und Rahmenbedingungen. Diese werden durch die Bundesregierung festgelegt und können auch nur durch diese geändert werden.

So zum Beispiel ist die Ausschreibung zur Vergabe der UMTS-Lizenzen im Jahr 2000 auf einen Beschluss der Bundesregierung zurückzuführen. Die mit der Ausschreibung verbundenen Auflagen wurden von der Regierung festgelegt und werden auch durch diese auf ihre Einhaltung überwacht. Durch die politischen Rahmenbedingungen kann ferner der Wettbewerb bzw. die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Mobilfunknetzbetreiber gesteuert werden. Monopolstellungen werden somit unterbunden. Ebenso gibt die Bundesregierung verschiedene Gesetze und Verordnungen vor, die beim Aufbau und Betrieb eines Mobilfunknetzes beachtet werden müssen.

Hier werden Zusammenfassungen über folgende Gesetze und Institutionen gegeben:

Das Telekomunikationsgesetz (TKG)

Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG)

Das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)

Das Baugesetz (BauG)

Die Bundesnetzagentur (BnetzA)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

Freiwillige Vereinbarung der Mobilfunknetzbetreiber mit der Bundesregierung

Die Kundenschutzverordnung

Maßnahmenkatalog des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

 

(c) Handycluster.de
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