Dazu gehört unter anderem das Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses wurde 1996 verabschiedet. Grundgedanke des Telekommunikationsgesetzes ist die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs. Hier wird unter anderem sogar festgelegt, welcher Mobilfunknetzbetreiber welche Funkfrequenzen nutzen darf.