Im Jahr 1998 wurde das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) verabschiedet. Dieses beinhaltet die Unterbindung von Störungen durch andere elektromagnetische Geräte und ist stark an das Bundes-Immissionsschutzgesetz angelehnt. Ziel des EMVG ist es, elektromagnetische Strahlungen so gering als nur möglich zu halten.