Zur Überwachung der gesetzlichen Vorschriften wurden durch die Bundesregierung verschiedene Institutionen beauftragt und eingerichtet.
So zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BnetzA). Hauptaufgabe der Bundesnetzagentur ist die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs und somit die Überwachung der Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen. Des Weiteren überwacht die Bundesnetzagentur den Aufbau und Betrieb von Mobilfunkanlagen sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte.
Möchte ein Mobilfunknetzbetreiber weitere Sendemasten errichten, ist dies nur mit einer Genehmigung der Bundesnetzagentur möglich. Der Mobilfunknetzbetreiber muss sämtliche Daten über sein Bauvorhaben vorlegen, unter anderem der allgemeine Bauplan, Angaben zur Sendeleistung, Standort und Senderichtung.