Die Mobilfunknetzbetreiber haben, unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften, eine Vereinbarung mit der Bundesregierung getroffen. Die freiwillige Vereinbarung sagen unter anderem aus, dass die Mobilfunknetzbetreiber die Forschung sowie die Kontrolle der bestehenden Mobilfunkstandorte finanziell fördern. Hintergrund dieser Vereinbarung ist eine erhoffte Akzeptanz der Mobilfunkstandorte und -anlagen durch die Bundesbürger.