Auf- und Ausbau des Mobilfunknetzes

 

Die Planung

Der Aufbau eines Mobilfunknetzes setzt eine akribisch genaue Planung voraus. Zunächst muss durch den Mobilfunknetzbetreiber die Überlegung getroffen werden, welche Regionen versorgt werden sollen bzw. müssen. Daraus ergeben sich die Anordnung der Funkzellen und die daraus resultierenden Standorte der Basisstationen.

Auch bestehende Mobilfunknetze bedürfen zum Ausbau einer ausführlichen Planung. Mit Ausbau eines bestehenden Mobilfunknetzes soll die Versorgung der Mobilfunkteilnehmer sichergestellt werden.

Bei der Planung des Netzes müssen folgende Richtlinien beachtet und eingehalten werden. Zum einen muss eine flächendeckende Netzabdeckung garantiert werden und zum anderen sollen die Datenübertragungsraten für alle Mobilfunkteilnehmer gleich bleibend sein.

Nebeneinander liegende Funkzellen müssen genauesten aufeinander abgestimmt werden, da sonst eine reibungslose Übertragung des Funksignals nicht gewährleistet werden kann. Schon kleine Änderungen haben Auswirkungen auf die Weitergabe des Signals.

Des Weiteren muss bei der Planung eines Mobilfunknetzes auf die Ausdehnung der Funkwellen geachtet werden, denn diese sind maßgeblich für die Übertragung des Signals. Mobilfunkantennen haben nur eine geringe Höhe. Aus diesem Grund muss der Standort der Basisstation mit Bedacht ausgewählt werden. Dieser Aspekt ist besonders zu berücksichtigen, da die Funksignale durch Hindernisse geblockt oder geschwächt werden können.

 

Einbindung der Kommune

Bereits während der Planungsphase wird die Kommune mit einbezogen. Gemeinsam mit dieser wird der Standort der Mobilfunkanlage ausgewählt. Die Verantwortlichen, also die Funknetzplaner, suchen einen geeigneten Bereich zum Aufbau der Anlage. Berücksichtigt werden in dem Fall vor allem Gebiete mit hohen Bauwerken wie Türmen oder Schornsteinen. Konnte ein geeigneter Bereich eingegrenzt werden, werden Messung vorgenommen, um festzustellen ob alle Anforderung für die Errichtung einer Mobilfunkanlage gegeben sind. Wenn dies der Fall ist, wird mit den Kommunen abgestimmt, ob der gewählte Standort genutzt werden kann.

Zunächst muss der Netzbetreiber einen Mietvertrag mit dem Eigentümer der gewünschten Gebäude abschließen. Im Anschluss wird der eigentliche Bauplan erstellt, in dem festgehalten wird, wo die Antenne und die Versorgungseinheit angebracht werden müssen. Bei Erstellung des Bauplans muss unter anderem auf die gesetzlichen Regelungen aus dem Baugesetz und dem Bundes-Immissionsgesetz geachtet werden.

Mit dem fertig gestellten Bauplan muss der Netzbetreiber die Standortbescheinigung beantragen. Dies geschieht über die Bundesnetzagentur. Sind die Parameter für einen sicheren Anlagenstandort gegeben, stellt die Bundesnetzagentur die Bescheinigung aus. Nach der Genehmigung kann die Mobilfunkanlage aufgebaut werden. Wird die 14tägige Testphase erfolgreich abgeschlossen, kann die Basisstation mit der offiziellen Versorgung beginnen.

(c) Handycluster.de
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