Ein Missbrauch des Ortungsdienstes lässt sich leider nicht ausschließen. Erhält der Teilnehmer die SMS mit der Information das eine Ortung erfolgt, kann er schon fast nicht mehr eingreifen. Beispielsweise kann ein Mobiltelefon zur Ortung angemeldet werden und die eingehende SMS kann ohne Wissen des Teilnehmers gelöscht werden. Dieser wird sich unbedarft bewegen, ohne zu wissen, dass eine Ortung erfolgt. Die einzuhaltenden Richtlinien bestimmt §98 Telekommunikationsgesetz.